Was versteht man unter Datenschutz?

Das Datenschutzrecht ist eine recht junge Rechtsmaterie. Zentrale Bedeutung hat das sog. Volkzählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983. Das Gericht konstatiert, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht ist. Es schützt „den Wert und die Würde der Person, die in freier Selbstbestimmung als Glied einer freien Gesellschaft wirkt.“ Es liegt in der Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. „Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.“ (BVerfG Urteil vom 15.12.1983)
Datenschutzrechtliche Vorschriften befinden sich in einer Vielzahl von Gesetzen. Kern ist die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), kurz DSGVO. Als EU-Verordnung geht sie grundsätzlich allen nationalen Gesetzen vor. Der nationale Gesetztgeber kann jedoch von den in der DSGVO vorgeshenen Öffnungsklausel Gebrauch machen, wie z.B. mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) geschehen ist. Aber auch im Rahmen der Öffnungsklausel kann er keine Regelungen treffen, die gegen die Regelungen der DSGVO verstoßen.
Grundsätzliche ist jede Art der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten verboten. Die Erlaubnistatbestände sind in Art. 6 DSGVO beschrieben. Erlaubt ist eine Nutzung von personenbezogenen Daten z.B., wenn die betroffene Person in die Verarbeitung einwilligt oder die Daten zur Abwicklung eines Vertragsverhältnis erforderlich sind.